BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Hinweise für Apothekerinnen und Apotheker

Welche Regularien gelten für die Sicherung und Dokumentationspflicht für medizinisches Cannabis?

Das MedCanG macht keine Vorgaben zur Sicherung von Cannabisarzneimitteln in Apotheken. Cannabisarzneimittel können unter Beachtung der arzneimittelrechtlichen und apothekenrechtlichen Vorgaben gelagert werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Nabilon (Canemes®), ein vollsynthetisches Cannabinoid, weiterhin um ein Betäubungsmittel handelt.

Die Dokumentation erfolgt nach den arzneimittelrechtlichen und apothekenrechtlichen Vorgaben.