BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Medizinalcannabisverkehr – Ein-/Ausfuhr

Behalten die vor dem 01.04.2024 ausgestellten betäubungsmittelrechtlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für die nicht mehr nach BtMG, sondern dann nach MedCanG kontrollierten Arten von Cannabis ihre Gültigkeit?

Für die nach MedCanG kontrollierten Arten von Cannabis findet gem. §§ 12-14 MedCanG die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) Anwendung. Nach BtMG i.V.m. BtMAHV ausgestellte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit auch nach Inkrafttreten des MedCanG.

Ist eine Einfuhr von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken zukünftig weiterhin möglich? Inwiefern sind hierbei aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen die Vorgaben der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) zu beachten?

Auch zukünftig ist eine Einfuhr von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken - unter der Voraussetzung einer entsprechenden Erlaubnis nach § 4 MedCanG - weiterhin möglich. Gemäß §§ 12, 14 MedCanG sind im Zuge der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr hierbei die Vorschriften der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung zu berücksichtigen.

Ist eine Ausfuhr von in Deutschland unter staatlicher Kontrolle angebautem Cannabis zu medizinischen Zwecken möglich?

Cannabis zu medizinischen Zwecken, welches in Deutschland unter staatlicher Kontrolle angebaut wurde, kann - entsprechend des Vorliegens einer Erlaubnis nach § 4 MedCanG - auch ausgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass hierbei die Bestimmungen der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) zu berücksichtigen sind.

Wieviel Cannabis wird derzeit zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken nach Deutschland importiert?

Die nachfolgende Abbildung zeigt die summierte Menge von quartalsweise aus dem Ausland nach Deutschland importiertem Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken in Form von getrockneten Blüten (in kg).

Einfuhrstatistik von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken der Jahre 2017 - 2023, aufgeteilt in Quartale. Die Anzahl ist über die Jahre von wenigen hundert Kilogramm auf über 7000 Kilogramm pro Quartal angestiegen.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die summierte Menge von quartalsweise aus dem Ausland nach Deutschland importiertem Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken in Form von getrockneten Blüten und Extrakten. Die getrockneten Cannabisblüten sind als Gewichtsmenge (in kg) berücksichtigt, die Extrakte als Gewichtsmenge getrockneter Cannabisblüten (in kg), welche für die Herstellung der jeweiligen Extrakte benötigt wurden.

Einfuhrstatistik von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken der Jahre 2017 - 2023, aufgeteilt in Quartale. Die Anzahl ist über die Jahre von wenigen hundert Kilogramm auf über 7000 Kilogramm pro Quartal angestiegen.

Aus welchen Ländern wird Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken importiert?

Die nachfolgende Abbildung zeigt die summierte Menge von aus dem Ausland nach Deutschland importiertem Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken in Form von getrockneten Blüten, aufgeschlüsselt nach Ländern und Jahren.
(Stand 1. Quartal 2024)

Einfuhrstatistik (Länder) für Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken der Jahre 2017-2024.

Die getrockneten Cannabisblüten sind als Gewichtsmenge (in kg) berücksichtigt, die Extrakte als Gewichtsmenge getrockneter Cannabisblüten (in kg), welche für die Herstellung der jeweiligen Extrakte benötigt wurden.
(Stand: Ende 4. Quartal 2023)

Einfuhrstatistik (Länder) für Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken der Jahre 2017-2024.