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Fristveränderung zur Nutzung des Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Nach Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene und den Verbänden der Pflegedienste auf Bundesebene ist für einen Übergangszeitraum bis zum 30. September 2023 noch nicht zwingend die Verwendung einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) für die Abrechnung von Leistungen erforderlich. Wichtig: Eine Verwendung der LBNR im Abrechnungsverfahren ist aber bereits möglich.

Sollte die LBNR nicht zur Abrechnung vorliegen, können für den elektronischen Datenaustausch „Ersatz-Beschäftigtennummern“ verwendet werden. Eine Ersatz-Beschäftigtennummer ist für Fälle vorgesehen, in denen die Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V aus sonstigem Grund fehlt (Schlüssel für Ersatz-Beschäftigtennummer: 999999997).

Ausschließlich als Übergangslösung ist neben dem – bevorzugten – elektronischen Datenaustausch ab dem 01.01.2023 auch noch die Abrechnung auf Abrechnungsformularen in Papierform möglich.

Durch den Übergangszeitraum ist die zwingende Beantragung einer LBNR bis zum 31.12.2022 nicht mehr erforderlich. Ursächlich für die Verschiebung der verbindlichen Nutzung der LBNR sind bestehende (technische) Herausforderungen, an deren Bewältigung die beteiligten Akteure weiterhin arbeiten.

Das BfArM kann Ihnen hinsichtlich von Fragen zur Leistungsabrechnung keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Verbände der Pflege- und Krankenkassen oder die Verbände der Leistungserbringer.

Die Vergabe der LBNR erfolgt weiterhin. Um im Bedarfsfall die notwendige Unterstützung zu erhalten, wird eine Registrierung in der ersten Jahreshälfte 2023 empfohlen. Das Support-Team des BeVaP steht Ihnen gerne für Fragen rund um das Beschäftigtenverzeichnis und dessen Nutzung zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Fristveränderung entnehmen Sie bitte den Empfehlungen der Kassen- und Leistungserbringerverbände:

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes der Verbände der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene und der Verbände der Pflegedienste auf Bundesebene

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