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Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungs­dienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen. Durch die Anlage eines oder einer Beschäftigten im BeVaP erhält dieser oder diese automatisch eine lebens­lange Beschäftigten­nummer (LBNR). Die Beschäftigtennummer soll im Rahmen der Umstellung auf eine papierlose elektronische Abrechnung die bisher geübten Verfahren der Übermittlung von handschriftlich abgezeichneten Leistungs­nachweisen und Handzeichen­listen ablösen. Auch Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI sind verpflichtet, sich im BeVaP zwecks Erhalt einer LBNR zu registrieren.

Fristveränderung zur Nutzung des BeVaP

Die lebenslange Beschäftigten­nummer (LBNR) ist seit dem 01.01.2023 beim Datenaustausch zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen zu verwenden. Liegt diese noch nicht vor, soll eine der sogenannten „Ersatz-Beschäftigten­nummern“ verwendet werden. Informationen zu diesen finden Sie in der aktuellen Version des Dokuments „Technische Anlage 3 zur Regelung der Datenübermittlung nach § 105 Absatz 2 SGB XI, Schlüsselverzeichnisse“ auf der Webseite des GKV-SV. Für die Verwendung der Ersatz-Beschäftigten­nummern gibt es aktuell keine Befristung, diese sind aktuell also noch zulässig.

Zum September 2024 wird, entgegen den bisherigen Planungen, noch keine routinemäßige Weitergabe von Daten aus dem Beschäftigten­verzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) an die Kranken- und Pflege­kassen erfolgen können, da derzeit noch technische Details zwischen den Kassen und dem BfArM geklärt werden. Sobald es neue Informationen zur Frist der Nutzung der LBNR gibt bzw. ein Termin für die erste Datenlieferung feststeht, werden die Verbände der Leistungs­erbringer auf Bundesebene informiert. Für die konkrete Umsetzung bei den Leistungs­erbringern wird eine angemessene Vorlaufzeit einkalkuliert. Auch auf dieser Informationsseite und im Newsletter der BeVaP-Verzeichnis­stelle wird dieser Termin bekanntgegeben.

Für Fragen rund um das Beschäftigten­verzeichnis und dessen Nutzung steht Ihnen das Support-Team des BeVaP gerne zur Verfügung, siehe Kontakt.

Bei Fragen zur Leistungs­abrechnung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Verbände der Pflege- und Krankenkassen oder die Verbände der Leistungs­erbringer.

Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR)

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger erhalten nach Anlage der vollständigen Daten für einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte die lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR). Diese wird unmittelbar nach Übermittlung der Daten automatisch generiert und Ihnen im System zur Anzeige gebracht. Sie müssen daher keine Wartezeiten befürchten.

Gleiches gilt auch für Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI.

Weitere Informationen

Kontakt

Internetadresse: https://www.bevap-bund.de 

E-Mail: support@bevap-bund.de

Telefon: 0228-99 307 4711 (Sprechzeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr)