Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)
Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen. Durch die Anlage eines oder einer Beschäftigten im BeVaP erhält dieser oder diese automatisch eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR). Die Beschäftigtennummer soll im Rahmen der Umstellung auf eine papierlose elektronische Abrechnung die bisher geübten Verfahren der Übermittlung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen und Handzeichenlisten ablösen. Auch Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI sind verpflichtet, sich im BeVaP zwecks Erhalt einer LBNR zu registrieren.
Fristveränderung zur Nutzung des BeVaP
Die lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) ist seit dem 01.01.2023 beim Datenaustausch zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen zu verwenden. Liegt diese noch nicht vor, soll eine der sogenannten „Ersatz-Beschäftigtennummern“ verwendet werden. Informationen zu diesen finden Sie in der aktuellen Version des Dokuments „Technische Anlage 3 zur Regelung der Datenübermittlung nach § 105 Absatz 2 SGB XI, Schlüsselverzeichnisse“ auf der Webseite des GKV-SV. Für die Verwendung der Ersatz-Beschäftigtennummern gibt es aktuell keine Befristung, diese sind aktuell also noch zulässig.
Zum September 2024 wird, entgegen den bisherigen Planungen, noch keine routinemäßige Weitergabe von Daten aus dem Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) an die Kranken- und Pflegekassen erfolgen können, da derzeit noch technische Details zwischen den Kassen und dem BfArM geklärt werden. Sobald es neue Informationen zur Frist der Nutzung der LBNR gibt bzw. ein Termin für die erste Datenlieferung feststeht, werden die Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene informiert. Für die konkrete Umsetzung bei den Leistungserbringern wird eine angemessene Vorlaufzeit einkalkuliert. Auch auf dieser Informationsseite und im Newsletter der BeVaP-Verzeichnisstelle wird dieser Termin bekanntgegeben.
Für Fragen rund um das Beschäftigtenverzeichnis und dessen Nutzung steht Ihnen das Support-Team des BeVaP gerne zur Verfügung, siehe Kontakt.
Bei Fragen zur Leistungsabrechnung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Verbände der Pflege- und Krankenkassen oder die Verbände der Leistungserbringer.
Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR)
Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger erhalten nach Anlage der vollständigen Daten für einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte die lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR). Diese wird unmittelbar nach Übermittlung der Daten automatisch generiert und Ihnen im System zur Anzeige gebracht. Sie müssen daher keine Wartezeiten befürchten.
Gleiches gilt auch für Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI.
Weitere Informationen
- ausführliche Anleitungen zum BeVaP siehe BeVaP-Benutzerhandbuch
- FAQ und weitere Informationen siehe Internetseite des BeVaP https://www.bevap-bund.de
- Listen der Berufsabschlüsse und Zusatzqualifikationen
- Kurzanleitung Informationen zu ELSTER
- Kurzanleitung für Einzelpflegekräfte nach §77 Abs. 1 SGB XI
- Kurzanleitung für Träger und Pflege-/Betreuungsdienste zur Registrierung im BeVaP
- Kurzanleitung Anlegen von Benutzerverwaltenden
- Kurzanleitung Vergabe der Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR)
- Kurzanleitung Umgang mit Pflegepersonen, welche die Einrichtung verlassen
- Kurzanleitung Umgang mit Mehrfachvergaben der Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR)
- Kurzanleitung Übergabe der Rolle der Zeichnungsberechtigten Person
- Kurzanleitung Trägerwechsel bei einer Einrichtung
- Kurzanleitung Schließung einer Einrichtung eines Trägers
- Kurzanleitung Schließung einer Organisation
- Kurzanleitung Deaktivieren und Reaktivieren einer Organisation
- Kurzanleitung Deaktivieren und Reaktivieren eines Benutzerkontos als Einzelpflegekraft
Kontakt
Internetadresse: https://www.bevap-bund.de
E-Mail: support@bevap-bund.de
Telefon: 0228-99 307 4711 (Sprechzeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr)