Samenspender-Register
Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register (SaReg). Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.
Grundlage des Registers ist das "Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen" (SaRegG). Es sieht u. a. Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen (EE, im allgemeinen Sprachgebrauch "Samenbanken") und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen.
Meldeverfahren und Erfassung
Informationen und Anträge
Ansprechpersonen

Bitte sprechen Sie bei telefonischer Kontaktaufnahme direkt die den Anruf annehmende Person darauf an, dass Sie Informationen zum Samenspender-Register wünschen. Sie werden dann nach Möglichkeit sofort weiterverbunden.
Telefon: +49 (0)228 99307-0
E-Mail:
samenspender-register@bfarm.de