Spezialisierte
Ethik-Kommission
für besondere Verfahren nach § 41c AMG
Die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist ein zentrales Element des Medizinforschungsgesetzes zur Stärkung der Arzneimittelforschung und -entwicklung in Deutschland. Sie prüft insbesondere ethische Aspekte bestimmter klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln, insbesondere hochinnovative oder ethisch besonders anspruchsvolle Verfahren.
Ihr Ziel ist es, den Schutz von Studienteilnehmenden sicherzustellen und gleichzeitig den wissenschaftlichen Fortschritt zu fördern.
Geschäftsstelle
Zur Unterstützung der Spezialisierten Ethik-Kommission wird am BfArM eine Geschäftsstelle eingerichtet. Diese befindet sich derzeit im Aufbau.
Kontakt

Für weitere Informationen zur Spezialisierten Ethik-Kommission und ihrer Geschäftsstelle am BfArM stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: GS-sekbv@bfarm.de
Ansprechpartnerin: Dr. Wiebke Löbker