BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Reisekostenvergütung bei Vorstellungsreisen

Bewerberinnen und Bewerber, die zur Vorstellung oder zu Auswahlverfahren im BfArM eingeladen werden, erhalten für diese Reisen einen Zuschuss zu den entstandenen Reisekosten.

  1. Bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel werden die Kosten bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse der Deutschen Bahn erstattet. Zuschläge und Entgelte für Sitzplatzreservierungen werden nicht erstattet. Eine vorhandene BahnCard ist anlässlich der Vorstellungsreise einzusetzen.

    Die Kosten für die Nutzung von IC/EC und von ICE in der 2. Wagenklasse sind in voller Höhe erstattungsfähig. Der Aufpreis für die Nutzung des ICE-Sprinters ist nicht erstattungsfähig.

  2. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland werden bei einer Flugreise die Flugkosten in Höhe der niedrigsten Flugklasse erstattet.

  3. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke – höchstens 100 Euro - gewährt.

  4. Fahrtkosten, die am Wohnort oder am auswärtigen Vorstellungsort entstehen, werden nicht berücksichtigt.

  5. Wird die Vorstellungsreise von einem vorübergehenden Aufenthaltsort (z.B. Urlaubsort) angetreten, werden höchstens die notwendigen Auslagen erstattet, die von einer Reise vom/zum Wohnort angefallen wären.

  6. Notwendige nachgewiesene Übernachtungskosten (ohne Verpflegung und sonstige Dienstleistungen) werden bis zur Höhe von 50 Euro erstattet.

  7. Übernachtungskosten werden nicht gewährt, wenn privat übernachtet oder eine amtlich unentgeltliche Unterkunft bereitgestellt wurde.

  8. Der Reisekostenzuschuss wird nur gewährt, wenn die o.g. Leistungen insgesamt den Betrag von 10 Euro übersteigen.

  9. Der Reisekostenzuschuss muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Beendigung der Vorstellungsreise beantragt werden.