Unabhängigkeitserklärungen der BfArM-Mitarbeitenden
Das BfArM stellt im Hinblick auf die Gewährleistung von Unabhängigkeit und Transparenz sicher, dass die mit der Zulassung und Überwachung befassten Mitarbeitenden keine finanziellen oder sonstigen Interessen in der pharmazeutischen Industrie haben, die ihre Neutralität oder Unparteilichkeit beeinflussen könnten. Die BfArM-Mitarbeitenden geben deshalb jährlich eine Erklärung ab, die hier abgerufen werden kann. Rechtsgrundlage ist § 77a Absatz 1 AMG.
Die folgende Liste der Unabhängigkeitserklärungen 2023 ist alphabetisch nach Nachname sortiert.