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Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Bekanntmachung gemäß §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 26. Oktober 2005

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellter gedruckter Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2006 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozeduren-schlüssels vom 7. Dezember 2004 (BAnz. S. 24 463) tritt am 31. Dezember 2005 außer Kraft.

Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • R für rechts
  • L für links
  • B für beidseitig

Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.

Bonn, den 26. Oktober 2005
213-43548-5

Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung

Im Auftrag
Franz Knieps

Quellenangaben

ISSN: 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang: 57
Bundesanzeiger-Nr.: 212
Bundesanzeiger-Seite: 15834
Erscheinungsdatum: Ausgegeben am Donnerstag, den 10. November 2005
Datum der Bekanntmachung: 2005-10-26
Institution: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)