OPS 2020 - Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung nach den §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB v)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels
Vom 24. Oktober 2019
Am 1. Januar 2020 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2020 in Kraft. Verbindliche Referenzfassung ist das Systematische Verzeichnis des Operationen- und Prozedurenschlüssels Version 2020 als PDF. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 06. Dezember 2018 (BAnz AT 21.12.2018 B4) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenlokalisation eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):
- R für rechts
- L für links
- B für beidseitig
Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.
Bonn, den 24. Oktober 2019
215 - 20542 - 02
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Becker
Quellenangaben
Fundstelle: BAnz AT 19.11.2019 B3
Erscheinungsdatum: Veröffentlicht am Dienstag, den 19. November 2019
Datum der Bekanntmachung: 2019-10-24
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)