BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

OPS 2022 - Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung nach den §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 16. November 2021

Am 1. Januar 2022 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2022 in Kraft. Verbindliche Referenzfassung ist das Systematische Verzeichnis des Operationen- und Prozedurenschlüssels Version 2022 als PDF. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 20. November 2020 (BAnz AT 14.12.2020 B6) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenlokalisation eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • R für rechts
  • L für links
  • B für beidseitig

Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.

Bonn, den 16. November 2021

215 - 20542 - 02

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Dr. Optendrenk

Quellenangaben

Fundstelle: BAnz AT 09.12.2021 B3
Erscheinungsdatum: Veröffentlicht am Donnerstag, den 09. Dezember 2021
Datum der Bekanntmachung: 2021-11-16
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)