KKG
Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim Bundesministerium für Gesundheit
Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim Bundesministerium für Gesundheit - KKG
Das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) berät das Bundesministerium für Gesundheit bei der Erarbeitung, Pflege und Weiterentwicklung von amtlichen Klassifikationen im Gesundheitsbereich. Funktion und Aufgaben des KKG sind im Einzelnen geregelt in einem Statut.
Die Geschäftsstelle des KKG ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Im KKG sind folgende Institutionen und Organisationen vertreten:
Die Sitzungen des KKG sind nicht öffentlich. Die Sitzungsteilnehmer sind über den Ablauf der Arbeit und den Inhalt der Beratungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil. Das KKG kann seine Empfehlungen und andere Mitteilungen veröffentlichen.
Das KKG berät insbesondere über:
Internationale Klassifikation der Krankheiten
- Operationenschlüssel nach § 301 SGB V (OPS)
- Anatomisch-Therapeutisch-Chemische-Klassifikation (ATC/DDD)
- Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
- Objektidentifier (OID)
Das KKG kann zu jeweils definierten Themen Arbeitsgruppen einsetzen. Derzeit gibt es die folgenden Arbeitsgruppen:
- Arbeitsgruppe ICD
- Arbeitsgruppe ICD-11
- Arbeitsgruppe OPS
- Arbeitsgruppe ATC/DDD
- Arbeitsgruppe ICF
- Arbeitsgruppe OID (ruht)
- Arbeitsgruppe LOINC
- Arbeitsgruppe SNOMED
Für die Beratungen des KKG und der vom KKG eingesetzten Arbeitsgruppen empfiehlt das KKG zur Offenlegung potentieller Interessenkonflikte die Offenlegungserklärung:
Empfehlungen und andere Mitteilungen des KKG
Empfehlung des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim Bundesministerium für Gesundheit (KKG) vom 6. März 2002, aktualisiert zuletzt am 19. Februar 2019.
In seiner Sitzung vom 6. März 2002 hat das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) die von seiner Arbeitsgruppe OPS erarbeiteten "Gesichtspunkte für zukünftige Revisionen des OPS-301" verabschiedet und empfiehlt dem BMG und dem DIMDI, diese bei der Weiterentwicklung des OPS-301 zu berücksichtigen. Das BMG und das DIMDI werden diese Gesichtspunkte als Entscheidungshilfe für die Bearbeitung des OPS-301 mit einbeziehen. Das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) hat in seinen Sitzungen am 16. März 2007, 21. Februar 2013 und zuletzt am 19. Februar 2019 die Gesichtspunkte aktualisiert.
Gesichtspunkte für die Weiterentwicklung des OPS
Memorandum zum Aufbau und Betrieb eines Deutschen Zentrums für medizinische Klassifikation (DZMK) vom 1. September 2001.
Das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) hat in seiner Sitzung am 13. November 2000 beschlossen, ein aktuelles Memorandum zum Aufbau und Betrieb eines medizinischen Klassifikationszentrums zu erstellen, um den wachsenden Bedarf für ein solches Zentrum detailliert aufzuzeigen. Dieser ergibt sich insbesondere aus den vielfältigen neuen gesetzlichen Regelungen, die mit steigenden qualitativen Anforderungen an die Klassifikationen im Gesundheitswesen einhergehen.
Die vorliegende Fassung des aktuellen Memorandums wurde von einer Arbeitsgruppe des KKG unter Leitung von Herrn Prof. Dr. R. Klar, Universität Freiburg, erstellt und im KKG abgestimmt.
Empfehlung des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim Bundesministerium für Gesundheit (KKG) vom 11. April 2001:
Diagnosenverschlüsselung in den Krankenhäusern
Im stationären Bereich der Krankenhäuser ist für die Diagnosenverschlüsselung gemäß § 301 SGB V und ergänzender Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit die ICD-10-SGB-V, Version 2.0, einzusetzen. Gemäß § 295 SGB V ist in der vertragsärztlichen ambulanten Gesundheitsversorgung auch in diesem Jahr noch die Version 1.3 der ICD-10-SGB-V gültig. Das trifft auch für die Abrechnung ambulanter Behandlungsfälle von ermächtigten Ärzten in den Krankenhäusern zu.
Damit das im stationären und ambulanten Bereich der Krankenhäuser mit der Diagnosenverschlüsselung beschäftigte Personal nicht mit zwei unterschiedlichen Versionen der ICD-10-SGB-V arbeiten muss, empfiehlt das KKG den Krankenhäusern die einheitliche Benutzung der Version 2.0. Für die ambulanten Fälle, die mit einer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden, kann mit Hilfe der Überleitungstabelle von der Version 2.0 auf die Version 1.3 umgeschlüsselt werden. Ermächtigte Ärzte, die im Krankenhaus problemlos die Version 1.3 weiterbenutzen, können wie bisher verfahren.
Das KKG empfiehlt weiterhin, zur Erleichterung der Kodierarbeit und zur Wahrung der Vergleichbarkeit der Diagnosenverschlüsselung im ambulanten und stationären Bereich ab dem Jahre 2002 unbedingt wieder eine einheitliche ICD-10-Version für beide Bereiche anzuwenden.