Wie verschlüssele ich 'Zustand nach ...'? (ICD-10-GM Nr. 1001)
Thema: 'Zustand nach'
seit ICD-10-SGB-V 2.0
"Zustand nach" bedeutet, dass die ursprüngliche Krankheit u.U. nicht mehr vorliegt, z.B. "Zustand nach Mammakarzinom".
Für die stationäre Behandlung gilt:
- Ist der Tumor nicht vollständig entfernt, so liegt noch ein Mammakarzinom vor, und es muss mit C50.9 verschlüsselt werden.
- Ist das Mammakarzinom vollständig entfernt, hat die Patientin aber noch Beschwerden, so sind diese Beschwerden zu verschlüsseln (z.B. Lymphödem nach (partieller) Mastektomie I97.2-).
- Ist die Patientin beschwerdefrei, so muss nach den Verschlüsselungsregeln die Z85.3 "Bösartige Neubildung der Brustdrüse in der Eigenanamnese" verschlüsselt werden.
Für die ambulante Behandlung gilt:
- Die ICD-10-SGB-V (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) und die ICD-10-GM (German Modification) sehen für "Zustand nach" das Zusatzkennzeichen "Z" vor, das an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt wird. Für "Zustand nach Mammakarzinom" lautet dann die Verschlüsselung C50.9Z.
Das Zusatzkennzeichen Z kann also nur in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung (Kodierung nach § 295 SGB V) benutzt werden. In der stationären Versorgung sind die Deutschen Kodierrichtlinien anzuwenden.
Daten zur Kodierfrage
Lfd. Nummer GM-1001 Bezugskode(s) Allgemein Gültigkeit seit ICD-10-SGB-V 2.0 Publikationsdatum 01. Januar 2001