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Wie verschlüssele ich 'Zustand nach ...'? (ICD-10-GM Nr. 1001)

Thema: 'Zustand nach'

seit ICD-10-SGB-V 2.0

"Zustand nach" bedeutet, dass die ursprüngliche Krankheit u.U. nicht mehr vorliegt, z.B. "Zustand nach Mammakarzinom".

  • Für die stationäre Behandlung gilt:

    • Ist der Tumor nicht vollständig entfernt, so liegt noch ein Mammakarzinom vor, und es muss mit C50.9 verschlüsselt werden.
    • Ist das Mammakarzinom vollständig entfernt, hat die Patientin aber noch Beschwerden, so sind diese Beschwerden zu verschlüsseln (z.B. Lymphödem nach (partieller) Mastektomie I97.2-).
    • Ist die Patientin beschwerdefrei, so muss nach den Verschlüsselungsregeln die Z85.3 "Bösartige Neubildung der Brustdrüse in der Eigenanamnese" verschlüsselt werden.
  • Für die ambulante Behandlung gilt:

    • Die ICD-10-SGB-V (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) und die ICD-10-GM (German Modification) sehen für "Zustand nach" das Zusatzkennzeichen "Z" vor, das an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt wird. Für "Zustand nach Mammakarzinom" lautet dann die Verschlüsselung C50.9Z.

Das Zusatzkennzeichen Z kann also nur in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung (Kodierung nach § 295 SGB V) benutzt werden. In der stationären Versorgung sind die Deutschen Kodierrichtlinien anzuwenden.

Welche Zusatzkennzeichen gibt es in ICD-10-GM und OPS und wie werden sie angewendet? (ICD-10-GM Nr. 1010)

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer GM-1001 Bezugskode(s) Allgemein Gültigkeit seit ICD-10-SGB-V 2.0 Publikationsdatum 01. Januar 2001