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Wie verschlüssele ich 'Verdacht auf ...' oder 'Ausschluss von ...'? (ICD-10-GM Nr. 1002)

Thema:  'Verdacht auf' und 'Ausschluss von'

seit ICD-10-SGB-V 2.0

Die ICD-10-SGBV (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) und die ICD-10-GM (German Modification) sehen für "Verdacht auf" das Zusatzkennzeichen "V" vor, für "Ausschluss von" das Zusatzkennzeichen "A"; sie werden jeweils an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt, z.B. I21.9V oder I21.9A.

Diese beiden Zusatzkennzeichen können nur in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung benutzt werden (Kodierung nach § 295 SGB V). Seit Version 2.0 sind Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit im stationären Bereich nicht zulässig. Die Kodierung von Verdachtsdiagnosen in der stationären Versorgung ist in den Deutschen Kodierrichtlinien beschrieben.

Bitte beachten Sie: Die ICD-10-SGB-V Version 1.3 wird 2000 im ambulanten und stationären Bereich, 2002 und 2003 nur im ambulanten Bereich angewendet. 2002 und 2003 gilt für den stationären Bereich die ICD-10-SGB-V Version 2.0.

Versionsverlauf ICD-10-GM

ICD-10-SGB-V Version 1.3

Die ICD-10-SGBV (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) sieht für "Verdacht auf" das Zusatzkennzeichen "V" vor, für "Ausschluss von" das Zusatzkennzeichen "A"; sie werden jeweils an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt, z.B. I21.9V oder I21.9A.

Diese Zusatzkennzeichen sind für den stationären und den ambulanten Bereich zulässig.

Bitte beachten Sie: Die ICD-10-SGB-V Version 1.3 wird 2000 im ambulanten und stationären Bereich, 2002 und 2003 nur im ambulanten Bereich angewendet. 2002 und 2003 gilt für den stationären Bereich die ICD-10-SGB-V Version 2.0.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer GM-1002 Bezugskode(s) Allgemein Gültigkeit seit ICD-10-SGB-V 2.0 Publikationsdatum 01. Januar 2000