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Müssen immer terminale (endständige) Schlüsselnummern verwendet werden? (ICD-10-GM Nr. 1004)

Thema: Endständige Kodierung

seit ICD-10-GM 2004

Grundsätzlich gilt für die Kodierung mit der ICD-10-GM: Es ist so spezifisch wie möglich zu kodieren. D.h., es müssen bei der Kodierung immer terminale, also endständige Schlüsselnummern verwendet werden. Endständige Schlüsselnummern sind solche, die nicht weiter unterteilt sind, die also keine Subkategorien haben.

Eine Ausnahme gilt für den vertragsärztlichen Bereich (§ 295 SGB V): Für die hausärztliche Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes ist die Angabe der vierstelligen Schlüsselnummer ausreichend, auch wenn es fünfstellige Subkategorien gibt.

Diese Ausnahmeregel ersetzt den sog. Minimalstandard der ICD-10-SGB-V Version 1.3 und ist wie die Regelungen zu den Zusatzkennzeichen den im Bundesanzeiger veröffentlichten "Bekanntmachungen gemäß §§ 295 und 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Anwendung des Diagnosenschlüssels" zu entnehmen, mit denen die jeweils neue Version in Kraft gesetzt wird.

Bekanntmachungen des BMG zur ICD-10-GM

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer GM-1004 Bezugskode(s) Allgemein Gültigkeit seit ICD-10-GM 2004 Publikationsdatum 01. Januar 2004