Wie sind im Zusammenhang mit COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! sowie U99.0! zu verwenden? (ICD-10-GM Nr. 1018)
Thema: COVID-19
Mit Fortschreibung vom 27.12.2022
seit ICD-10-GM 2020
Die Kodierfrage wurde am 27.12.2022 fortgeschrieben.
Der Primärkode B34.2 in der ICD-10-GM 2022 „Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation“ ist nicht für die Kodierung von COVID-19 Infektionen zu verwenden, sondern für andere Infektionen mit humanen Coronaviren (z.B. HCoV-NL63, HCoV-229E, HCoV-OC43 und HCoV-HKU1), die bei Kindern und Erwachsenen besonders in den Wintermonaten auftreten können.
In Bezug auf die Kodierung der mit COVID-19 verbundenen Erkrankungen und Symptome (mit Beachtung der Hinweise zu Anfang des Kapitels XVIII) verweisen wir auf die Kodierempfehlungen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen SARS-CoV-2/COVID-19, die unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden können:
Somit ist eine Kombination der beiden Kodes B34.2 und U07.1! bzw. B34.2 und U07.2! nicht möglich.
seit ICD-10-GM 2020
Die Kodierfrage wurde am 16.07.2020 fortgeschrieben.
Im Zusammenhang mit der Pandemie der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind von der WHO die nicht belegten Schlüsselnummern U07.1 und U07.2 der internationalen Ausgabe der ICD-10 mit Inhalt belegt worden, was in modifizierter Form für die ICD-10-GM 2020 übernommen wurde (Umsetzung als Sekundärschlüssel U07.1! und U07.2!).
Zusätzlich war es erforderlich, eine weitere nicht belegte Schlüsselnummer der ICD-10-GM 2020 für die Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 als Versorgungsanlass mit Inhalt zu belegen (U99.0!).
In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen zur praktischen Anwendung dieser und bereits vorhandener Schlüsselnummern, die in der folgenden "Kodierempfehlung zu Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen SARS-CoV-2/COVID-19" (Link s. unten) umfassender als in den bisher veröffentlichten Kodierfragen des BfArM (GM-1018: COVID-19 und GM-1019: Testung auf SARS-CoV-2 ohne Infektionsverdacht) adressiert werden.
ICD-10-GM 2020
Kodierfrage in der Fassung bis 15.07.2020
Wie sind bei COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! zu verwenden?
Um durch Labortest gesicherte COVID-19-Infektionen von klinisch-epidemiologisch diagnostizierten abzugrenzen, hat die WHO eine Modifikation des Kodes U07.1 COVID-19 vorgenommen und zusätzlich die nichtbelegte Schlüsselnummer U07.2 der ICD-10 mit Inhalt belegt.
Die Umsetzung in der ICD-10-GM erfolgt als Zusatzkodes (Ausrufezeichenkodes).
U07.1! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen das Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen wurde.
U07.2! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen wurde, sondern die Infektion klinisch-epidemiologisch bestätigt wurde.
Bitte beachten Sie für die Kriterien der klinisch-epidemiologischen Bestätigung die Falldefinition des RKI.
RKI: Falldefinition COVID-19 (SARS-CoV-2), Stand: 24.03.2020 (PDF, 82 kB)
Einige Fallkonstellationen und die jeweils klassifikatorisch korrekte Kodierung unter Berücksichtigung der Falldefinition des RKI vom 24.03.2020 sind in der Tabelle aufgeführt. Bitte beachten Sie: Die Falldefinition wird seitens des RKI ggf. angepasst.
Labordiagnostischer Nachweis* | Klinisches Bild* | Epidemiologische Bestätigung* | ICD-10-GM-Kodes (§ 301 SBG V) | ICD-10-GM-Kodes mit Zusatzkennzeichen für Diagnosensicherheit (§ 295 SGB V) |
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Positives Testergebnis liegt vor | Nicht vorhanden | Nicht relevant | Z22.8 plus U07.1! | Z22.8 G plus U07.1! G |
Positives Testergebnis liegt vor | Vorhanden | Nicht relevant | Kode für die Manifestation, z.B. J12.8, plus U07.1! | Kode für die Manifestation, z.B. J12.8 G, plus U07.1! G |
Positives Testergebnis liegt nicht vor** | Vorhanden: unspezifisch oder spezifisch | Positiv | Kode für die Manifestation, z.B. J12.8, plus Z20.8 plus U07.2! | Kode für die Manifestation, z.B. J12.8 G, plus Z20.8 G plus U07.2! G |
Positives Testergebnis liegt nicht vor** | Vorhanden | Negativ | Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z.B. J12.8, bei Vorliegen einer Viruspneumonie | Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z.B. J12.8 G, bei Vorliegen einer Viruspneumonie |
* Gemäß den Kriterien des RKI (s.o.)
** Gilt auch bei nicht durchgeführtem Labortest
Daten zur Kodierfrage
Lfd. Nummer GM-1018 Bezugskode(s) U07.1!, U07.2!, U99.0! Gültigkeit seit ICD-10-GM 2020 Publikationsdatum 27. März 2020