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Sollen Leistungen dokumentiert werden, die ein Patient während des stationären Aufenthaltes in anderen Krankenhäusern oder Praxen als Fremdleistungen erhalten hat? (OPS Nr. 0003)

Thema: Verbringungsleistungen

seit OPS 2.0

Die Vergütung dieser sogenannten Verbringungsleistungen (z.B. MRT, Szintigraphie, usw.) erfolgt durch das überweisende Krankenhaus an den Leistungserbringer. Diese Leistungen sind, wenn sie Bestandteil des OPS sind, auch vom überweisenden Krankenhaus zu dokumentieren.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer OPS-0003 Bezugskode(s) Allgemein Gültigkeit seit OPS 2.0 Publikationsdatum 01. Januar 2001