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Ist die Gabe von Biosimilars z.B. von Infliximab mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel 6 zu verschlüsseln? (OPS Nr. 6001)

Thema: Gabe von Biosimilars

seit OPS 2008

Ja, die Gabe von Biosimilars ist mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel 6 zu verschlüsseln.

Beispielsweise kann die Gabe von Remsima® und Inflectra® (Biosimilars des seit Jahren zugelassenen Remicade®) mit dem OPS-Kode "6-001.e Infliximab, parenteral" verschlüsselt werden. Es handelt sich bei allen drei Produkten um Infliximab.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer OPS-6001 Bezugskode(s) 6-001.e Gültigkeit seit OPS 2008 Publikationsdatum 22. Dezember 2014