BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Wie sind die Mindestmerkmale zum Kode 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls zu verstehen? (OPS Nr. 8017)

Thema: Mindestmerkmale zum Kodebereich 8-981

seit OPS 2008 bis 2020

  1. Kann die Behandlungszeit auf einer Intensivstation für die Kodierung des Kodes 8-981 angerechnet werden?
    Besteht über die Therapiemöglichkeiten der vorhandenen Schlaganfalleinheit hinaus die Indikation zu einer Behandlung auf der Intensivstation, kann, wenn die Mindestmerkmale des OPS 8-981 erfüllt sind, die Behandlungszeit auf der Intensivstation auch für die Kodierung der Neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls berücksichtigt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn auf der Intensivstation nicht ausschließlich Patienten mit einem akuten Schlaganfall behandelt werden.
  2. Stellt die Unterbrechung des 24-stündigen automatisierten Monitorings von Vitalparametern aufgrund von speziellen Untersuchungen und Behandlungen die Verwendung des Kodes 8-981 in Frage?
    Muss das Monitoring einzelner Parameter aufgrund von speziellen Untersuchungen oder Behandlungen für deren Dauer unterbrochen werden, stellt dies die Verwendung dieses Kodes nicht in Frage.
  3. Werden zur Abklärung des akuten Schlaganfalls angefertigte externe CT- oder MRT-Aufnahmen für die Erfüllung der Mindestmerkmale des Kodes 8-981 anerkannt?
    Um in Einzelfällen aufwändige und zum Teil potenziell schädliche Doppeluntersuchungen zu vermeiden, sind zur Abklärung des akuten Schlaganfalls angefertigte externe CT- oder MRT-Aufnahmen als gleichwertig für die Erfüllung der Mindestmerkmale des Kodes 8-981 anzusehen. Tritt der akute Schlaganfall erst während eines stationären Aufenthaltes auf, so gilt für die zeitgerechte Durchführung der Bildgebung die Zeit ab der Feststellung der Verdachtsdiagnose auf einen akuten Schlaganfall. Bei spinalen Infarkten oder Blutungen ist eine CT- oder MRT-Aufnahme des entsprechenden Wirbelsäulenabschnitts gleichwertig.
  4. Wie umfangreich muss die ätiologische Diagnostik für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 sein und wann muss sie erfolgen?
    Die ätiologische Diagnostik für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 ist bedarfsangepasst nach medizinischer Notwendigkeit durchzuführen und individuell unterschiedlich. Sie ist bei bekannter Ätiologie entbehrlich.* Einzelne diagnostische Maßnahmen können sowohl vor Beginn als auch noch nach Beendigung der 24-Stunden-Monitoringphase in derselben Klinik durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Durchführung geht dann aber nicht in die Berechnung der Dauer der Komplexbehandlung ein. Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen.
    * Dieser Satz wurde gemäß einer entsprechenden Änderung im OPS Version 2018 ergänzt.
  5. Welche Verfahren können anstelle der zerebralen Angiographie für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 als gleichwertig angesehen werden?
    Die digitale Subtraktionsangiographie, die CT-Angiographie und die MR-Angiographie können für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 als gleichwertige Verfahren angesehen werden.
  6. Wann müssen die Maßnahmen der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 beginnen?
    Die für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 geforderten Maßnahmen der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie müssen spätestens am Tag nach Aufnahme auf der Spezialeinheit beginnen, wenn ein entsprechendes Defizit vorliegt und Behandlungsfähigkeit besteht. Danach muss mindestens eine Behandlungseinheit an jedem Tag (auch am Wochenende und an Feiertagen) gezielt für das vorliegende Defizit erfolgen. Dabei müssen die Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie nicht zwingend durch hauptamtlich im Hause der Schlaganfallspezialeinheit beschäftigte Angestellte erbracht werden, sondern können auch durch bedarfsangepasste Leistungen von extern sichergestellt werden. Die genannten Leistungen können diagnostische oder therapeutische Leistungen oder beides umfassen.
    (Die Streichung des Begriffs "Neuropsychologie" in der Liste der Maßnahmen an drei Stellen und der Ersatz der Angabe "innerhalb von 24 Stunden" durch "spätestens am Tag nach der Aufnahme in die Schlaganfalleinheit" erfolgte mit der Version 2013.)
  7. Muss die Durchführung der neurosonologischen Untersuchungsverfahren für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 immer erfolgen?
    Die Durchführung der neurosonologischen Untersuchungsverfahren inklusive der transkraniellen Dopplersonographie ist bei nachgewiesener primärer Blutung entbehrlich.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer OPS-8017 Bezugskode(s) 8-981 Gültigkeit seit OPS 2008 bis 2020 Publikationsdatum 01. Januar 2008