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Wie ist zu verstehen, dass 'der Facharzt für Neurologie im Team fest eingebunden ist und umgehend telemedizinisch am Krankenbett zur Verfügung steht'? (OPS Nr. 8023)

Thema: Einbindung eines Facharztes für Neurologie

seit OPS 2011 bis 2020

Die Einbindung eines Facharztes für Neurologie im Team ist zur Erfüllung der OPS-Kodes aus 8-98b (ohne und mit Anwendung eines Telekonsildienst) vor Ort erforderlich. Der Facharzt für Neurologie muss nicht ständig im Krankenhaus anwesend sein.

Lediglich die primäre neurologische Untersuchung kann telekonsiliarisch durch eine als Beratungszentrum fungierende überregionale Stroke Unit erfolgen. Die Untersuchung erfolgt dabei als Videountersuchung in Zusammenarbeit mit einem vor Ort anwesenden und in der neurologischen (Video-)Untersuchung trainierten Arzt. In der Regel findet im Telekonsil auch eine neurologische Bewertung der zerebralen Bildgebung und ggf. anderer Untersuchungsbefunde statt. Das Telekonsil wird in einem schriftlichen Befund dokumentiert.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer OPS-8023 Bezugskode(s) 8-98b Gültigkeit seit OPS 2011 bis 2020 Publikationsdatum 01. Januar 2011