Was versteht man unter der in den Mindestmerkmalen zum Kode 8-985 Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug] geforderten 'suchtmedizinischen Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege? (OPS Nr. 8012)
Thema: 'Suchtmedizinische Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege beim Qualifizierten Entzug
seit OPS 2006
In Absprache mit den Vertretern der Fachgesellschaften ist unter der geforderten suchtmedizinischen Zusatzqualifikation für die Krankenpflege die zertifizierte Fortbildung in motivierender Gesprächsführung zu verstehen.
Daten zur Kodierfrage
Lfd. Nummer OPS-8012 Bezugskode(s) 8-985 Gültigkeit seit OPS 2006 Publikationsdatum 01. Januar 2006