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Wie viele Einzeltherapie-Einheiten müssen und wie viele Gruppentherapie-Einheiten können für die Erfüllung der Mindestanforderungen des OPS-Kodes 8-550 mindestens vorliegen? (OPS Nr. 8039)

Thema: Zählweise der Therapie-Einheiten des Kodes 8-550

OPS 2005 bis 2018

Für den OPS-Kode 8-550.0 müssen mindestens 9 Einzeltherapie-Einheiten und es kann 1 Gruppentherapie-Einheit erbracht werden (insgesamt 10 Therapieeinheiten), für den OPS-Kode 8-550.1 müssen mindestens 18 Einzeltherapie-Einheiten und es können 2 Gruppentherapie-Einheiten erbracht werden (insgesamt 20 Therapieeinheiten) und für den OPS-Kode 8-550.2 müssen mindestens 27 Einzeltherapie-Einheiten und es können 3 Gruppentherapie-Einheiten (insgesamt 30 Therapieeinheiten) erbracht werden. Sind diese Mindestanforderungen erfüllt, können die jeweiligen Kodes angegeben werden. Darüber hinaus erbrachte Therapieeinheiten spielen für die Kodierung keine Rolle.

Beispiel:

An 14 Behandlungstagen werden insgesamt 26 Therapieeinheiten erbracht, davon 18 Therapieeinheiten in Einzeltherapie und 8 Therapieeinheiten in Gruppentherapie. Die Kriterien des Kodes 8-550.1 (insgesamt 20 Therapieeinheiten, davon mindestens 18 Therapieeinheiten in Einzeltherapie) sind somit erfüllt. Die über die 10% Gruppentherapie hinausgehend erbrachten 6 Therapieeinheiten in Gruppentherapie sind für die Kodierung nicht maßgeblich.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer OPS-8039 Bezugskode(s) 8-550 Gültigkeit OPS 2005 und 2018 Publikationsdatum 05. Juli 2018