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Worauf bezieht sich der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bei der Hämofiltration (8-853), Hämodialyse (8-854) und Hämodiafiltration (8-855) in Bezug auf die Abgrenzung der verlängerten intermittierenden von den kontinuierlichen Verfahren? (OPS Nr. 8036)

Thema: Hämofiltration, Hämodialyse, Hämodiafiltration

seit OPS 2007

Der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bezieht sich auf die regelhaft vorkommenden Unterbrechungen ausschließlich bei den kontinuierlichen Verfahren (z.B. CVVH, CVVHD, CVVHDF), d.h. Verfahren, die für mehr als 24 Stunden Behandlungsdauer geplant sind.

Die Unterscheidung zwischen (verlängerten) intermittierenden und kontinuierlichen extrakorporalen Verfahren gründet sich auf die geplante Dauer der Behandlung. Diese ist in der Patientendokumentation anzugeben.
Dafür wird vorausgesetzt, dass diese kontinuierlichen Verfahren grundsätzlich über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Bei einer kontinuierlichen Dialyse ist ein Gerät einzusetzen, das für kontinuierliche Behandlungszeiten von mehr als 24 Stunden geeignet ist.
Auch wenn ein kontinuierliches Verfahren aufgrund klinischer oder paraklinischer Veränderungen oder geänderter Therapieziele nach weniger als 24 Stunden abgebrochen wird, ist ein Kode für ein kontinuierliches Verfahren anzuwenden.

Bei verlängerten intermittierenden Nierenersatzverfahren ist eine Behandlungsdauer von mehr als 6 bis 24 Stunden geplant.

Für die Entscheidung, ob ein Verfahren (verlängert) intermittierend oder kontinuierlich ist, kommt es also nicht auf die tatsächliche, sondern auf die bei Beginn des Dialyseverfahrens geplante Dauer der Behandlung an.

In dem Fall, dass eine kontinuierliche Dialyse unterbrochen wird und in der Zwischenzeit eine intermittierende oder eine verlängerte intermittierende Dialyse durchgeführt wird, ist jede einzelne Dialyseepisode getrennt zu kodieren. In diesem Fall werden daher anstelle eines längeren kontinuierlichen Dialyseverfahrens zwei kürzere kontinuierliche und ein (verlängertes) intermittierendes Dialyseverfahren kodiert.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer OPS-8036 Bezugskode(s) 8-853, 8-854, 8-855 Gültigkeit seit OPS 2007 Publikationsdatum 08. Juli 2014