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Wie kodiert eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin ihre Leistungen im Bereich 9-60 bis 9-69? (OPS Nr. 9003)

Thema: Psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin

seit OPS 2011

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der (gestrichen ab 2016: (Ärzte und)) Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der (gestrichen ab 2016: (Ärzte und)) Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der (gestrichen ab 2016: (Ärzte und)) Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer OPS-9003 Bezugskode(s) 9-60 bis 9-69 Gültigkeit seit OPS 2011 Publikationsdatum 07. Juli 2011