BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Wie ist die Maßnahme C4 beim PKMS für Patienten mit neurogenen Darmfunktionsstörungen bei Paraplegie/-parese oder Tetraplegie/-parese (G12) anzuwenden? (OPS Nr. 9007)

Thema: Maßnahme C4 beim PKMS bei neurogenen Darmfunktionsstörungen bei Para- oder Tetraplegie/-parese

OPS 2015 bis 2020

Wenn bei Patienten mit neurogenen Darmfunktionsstörungen bei Paraplegie/-parese oder Tetraplegie/-parese (G12) die Stuhlausscheidung im Bett mit aufwendiger Positionierung des Patienten durch stabilisierende Lagerungsmaßnahmen UND die Übernahme des Darmmanagements durch intermittierendes digitales Stimulieren, Kolonmassage mindestens einmal täglich erfolgt, können die PKMS-Punkte für den Leistungsbereich C angerechnet werden.

Für diese spezifische kleine Patientengruppe wurde nach Veröffentlichung des OPS 2015 festgestellt, dass eine mindestens viermal tägliche Durchführung der Maßnahme nicht angebracht ist. Eine entsprechende Änderung wurde mit dem OPS 2016 umgesetzt.

Daten zur Kodierfrage

Lfd. Nummer OPS-9007 Bezugskode(s) PKMS Gültigkeit OPS 2015 bis 2020 Publikationsdatum 22. Dezember 2014