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Terminologien

Das nationale Kompetenzzentrum für Terminologien im BfArM ist gemäß § 355 Abs. 7 SGB V für die Bereitstellung und Weiterentwicklung von medizinischen Terminologien in Deutschland zuständig. Zu diesen Aufgaben gehören neben dem Lizenzmanagement und der Bereitstellung vor allem die strategische Weiterentwicklung und die Koordination von Änderungsanforderungen aus Deutschland. Im Unterschied zu Klassifikationen zielen Terminologien darauf ab, jeden einzelnen abgrenzbaren medizinischen, klinischen, pathologischen Zustand spezifisch zu bezeichnen.

Mehr zur Abgrenzung von Terminologien, Nomenklaturen und Klassifikationen