BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Hier werden häufig gestellte Fragen zur SNOMED-CT-Lizenzvergabe beantwortet.

Wer ist berechtigt, eine SNOMED CT-Affiliate-Lizenz zu beantragen?

Die Nutzung von SNOMED CT wird auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland allen Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträgern ermöglicht, die SNOMED-CT-Konzepte nutzen möchten. Bevor SNOMED CT genutzt wird, ist eine Affiliate-Lizenz-Vereinbarung über die Nutzung von SNOMED CT mit dem National Release Center (NRC) in Deutschland beim BfArM abzuschließen.

Dies erfolgt bei der Registrierung über das Portal MLDS (Member Licensing and Distribution Service), das über die Webseite des NRC zugänglich ist. Die Affiliate-Lizenzbedingungen sind zu berücksichtigen. Nach Annahme der Affiliate-Lizenzbedingungen kann SNOMED CT innerhalb Deutschlands kostenfrei eingesetzt werden.

Wo und wie beantrage ich eine SNOMED-CT-Affiliate-Lizenz?

Eine Affiliate-Lizenz für die Nutzung von SNOMED CT auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kann beim National Release Center in Deutschland beim BfArM beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über das Portal MLDS (Member Licensing and Distribution Service). Um MLDS nutzen zu können, müssen Sie sich zuerst registrieren. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung einer SNOMED-CT-Lizenz. Das MLDS ist ein Service von SNOMED International, das den Mitgliedsländern zur Verfügung gestellt wird. Die Affiliate-Lizenzbedingungen sind zu berücksichtigen.

Ab wann können Affiliate-Lizenzen für SNOMED CT beim BfArM beantragt werden?

Deutschland ist seit 1.1.2021 Mitglied von SNOMED International. Seitdem übernimmt das BfArM die Rolle als National Release Center für Deutschland. Zum 1.1.2021 wurde das Portal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) im BfArM freigeschaltet. Seitdem können Affiliate-Lizenzen beantragt werden.

Ich habe eine Pilotlizenz bei der TMF beantragt. Sind von meiner Seite Schritte erforderlich, wenn Deutschland ab 1.1.2021 eine Nationallizenz erworben hat?

Mit Übergang der Verantwortlichkeiten der TMF (Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung) als National Release Center für die Pilotlizenz zum BfArM als National Release Center für die Nationallizenz wurde auch das Portal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) von der TMF auf das BfArM überführt. Ihre Daten im MLDS wurden beim Umzug ebenfalls überführt. Ihre Affiliate-Lizenz ist weiter gültig, von Ihrer Seite muss nichts unternommen werden. Prüfen Sie jedoch, ob die von Ihnen eingegebenen Daten unter den neuen Rahmenbedingungen noch gültig sind.

Welche Bedeutung hat die E-Mail-Adresse für die Beantragung einer Affiliate-Lizenz?

Die bei der Registrierung im Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse wird im MLDS als Identifikator bzw. Schlüssel für die langfristige Verwaltung Ihrer Affiliate-Lizenz verwendet. Bitte wählen Sie daher die dort anzugebende E-Mail-Adresse sorgfältig aus.

Diese E-Mail-Adresse sollte möglichst langfristig über die gesamte Laufzeit Ihrer geplanten oder bereitgestellten Software-Anwendung verfügbar sein. Es bietet sich daher an, eine an die langfristige Betreiberorganisation gebundene Funktions-E-Mail und KEINE personen- und projektbezogene E-Mail-Adresse bei der Registrierung einzutragen.

Ist die Nutzung einer Affiliate-Lizenz für SNOMED CT an Bedingungen geknüpft?

Bei der Nutzung einer Affiliate-Lizenz sind die Affiliate-Lizenzbedingungen von SNOMED International zu beachten, die die Rechte und Pflichten der Affiliate-Lizenznehmerin bzw. des Affiliate-Lizenznehmers sowie Rahmenbedingungen für die Nutzung von SNOMED CT beinhalten. Die Affiliate-Lizenznehmerin bzw. der Affiliate-Lizenznehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Affiliate-Lizenzbedingungen auch von seinen Sublizenznehmern bzw. Endanwendern eingehalten werden.

Für die Nutzung von SNOMED CT sind vom Affiliate-Lizenznehmer im Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) Kontaktdaten und Angaben zu seiner Organisation zu machen sowie der Nutzungs- und Lizenztyp, die aktuelle und geplante Nutzung, der Nutzungszweck und der Implementierungsstatus zu beschreiben. Weiterhin sind Angaben zu Affiliate-Lizenznehmern bzw. Endanwendern, den betriebenen Softwaresystemen, dem Umfang der Anwendungsplätze und der Art der Nutzung von SNOMED CT offenzulegen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung einer SNOMED-CT-Lizenz.

Welche Angaben zur Nutzung von SNOMED CT müssen jeweils jährlich gemacht werden?

Mit der Nutzung einer Affiliate-Lizenz sind jährliche Berichtspflichten verbunden. Die Affiliate-Lizenznehmerin bzw. der Affiliate-Lizenznehmer ist verpflichtet, jährlich eine Nutzungserklärung zu erstellen.

Dies erfolgt im Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service). Dort hat die Affiliate-Lizenznehmerin bzw. der Affiliate-Lizenznehmer die aktuelle und geplante Nutzung, den Nutzungszweck und den Implementierungsstatus seiner Software zu beschreiben.

Weiter sind von der Affiliate-Lizenznehmerin bzw. vom Affiliate-Lizenznehmer Angaben zu seinen Sublizenznehmern bzw. Endanwendern (Organisationen oder Einzelnutzer) zu machen, die Anzahl der Software-Anwendungen und die Anzahl der Anwendungsplätze offenzulegen sowie die Art der Nutzung (Datenerfassung oder -auswertung sowie Datenaggregation mit SNOMED CT) darzustellen. Diese Nutzungserklärung muss jährlich neu erstellt werden und bis zum 15. Januar für das laufende Jahr im MLDS vorliegen.

Wie lange gilt eine Affiliate-Lizenz?

Eine Affiliate-Lizenz ist unbegrenzt gültig, solange den jährlichen Berichtspflichten nachgekommen wird. Eine Nutzungserklärung muss bis zum 15. Januar für das laufende Jahr im Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) vorliegen.

Fallen Kosten für Nutzer einer Affiliate-Lizenz an?

Für Affiliate-Lizenznehmer und Endanwender fallen keine Kosten für die Nutzung von SNOMED CT auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an. Die Kosten für die deutsche Mitgliedschaft bei SNOMED International übernimmt der Bund.

Eine Member License umfasst das Angebot von Basisschulungen, die von SNOMED International durchgeführt werden.

Ich bin Software-Hersteller. Müssen die Nutzerinnen und Nutzer der von mir bereitgestellten und vertriebenen Software-Produkte (die SNOMED-CT-Codes enthalten) zusätzlich eine Sublizenz anmelden?

Jeder Software-Hersteller oder -Vertreiber, der ein Software-Produkt in Deutschland vertreiben möchte, das SNOMED-CT-Konzepte enthält, benötigt eine Affiliate-Lizenz und Sublizenzen für Endanwenderinnen und Endanwender. Dies ist auch notwendig, wenn Sie bereits eine Affiliate-Lizenz über eine Registrierung in einem anderen Mitgliedland von SNOMED International haben. Diese Affiliate-Lizenz und die Sublizenzen für die Nutzung von SNOMED CT in Deutschland können Sie über das Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) beantragen.

Als Affiliate-Lizenznehmerin bzw. Affiliate-Lizenznehmer sind Sie dafür verantwortlich, auch Ihre Sublizenznutzer bzw. Endanwender (Namen der Organisationen und Anzahl der Einzelnutzer) zu verwalten und die Art der Nutzung von SNOMED-CT-Konzepten gegenüber SNOMED International offenzulegen. Für Anwender bzw. Endnutzer ist es daher nicht erforderlich, eine Sublizenz unterhalb Ihrer Affiliate-Lizenz anzumelden.

Gibt es eine Limitierung der Nutzerinnen und Nutzer meiner Affiliate-Lizenz für eine Organisation?

Die Anzahl der individuellen Nutzerinnen und Nutzer innerhalb einer Organisation, die eine Affiliate-Lizenz beantragt hat, ist nicht limitiert auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Anzahl der Anwendungsplätze ist in der jährlichen Nutzungserklärung anzugeben.

Wenn Ihre Organisation international arbeitet, gelten die Affiliate-Lizenzbestimmungen des jeweiligen Mitgliedlands dem die Nutzerin bzw. der Nutzer zugeordnet ist.

Ich bin Software-Nutzer einer Software, in der SNOMED-CT-Konzepte implementiert sind. Muss ich eine Lizenz beantragen?

Üblicherweise beantragt die Betreiberin oder der Betreiber einer Software eine Affiliate-Lizenz. Endnutzerinnen bzw. Endnutzer, die SNOMED-CT-Konzepte in einem Software-System nutzen, benötigen daher keine separate Affiliate-Lizenz.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von der Software-Betreiberin oder vom Software-Betreiber bestätigen, dass diese oder dieser eine Affiliate-Lizenz für die Nutzung von SNOMED CT in dem von Ihnen genutzten Softwareprodukt in Deutschland besitzt.

Ich bin Mitglied einer Organisation der Fachkreise, die ein Software-Produkt betreibt und dafür eine SNOMED-Affiliate-Lizenz besitzt. Muss ich eine Lizenz beantragen?

Üblicherweise beantragt die Betreiberin oder der Betreiber einer Software eine Affiliate-Lizenz. Diese Affiliate-Lizenz sollte daher Ihre Dachorganisation beantragen und auch die Verpflichtungen bzgl. der jährlichen Nutzungserklärung übernehmen. Endnutzerinnen und Endnutzer, die SNOMED-CT-Konzepte in einem Software-System nutzen, benötigen daher keine separate Affiliate-Lizenz.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von Ihrer Dachorganisation bestätigen, dass diese eine Affiliate-Lizenz für die Nutzung von SNOMED CT in dem von Ihnen genutzten Software-Produkt in Deutschland besitzt.

Ich bin Projektleiter für ein Software-Projekt in einem Universitätsklinikum mit mehreren Fachkliniken oder Fachabteilungen. Kann ich (zusätzlich) eine eigenständige Lizenz beantragen?

Die Anzahl der individuellen Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb einer Organisation, die eine Affiliate-Lizenz beantragen können, ist nicht limitiert. Grundsätzlich ist eine Affiliate-Lizenz pro Institution ausreichend. Üblicherweise ist eine Zuordnung von Affiliate-Lizenzen zu Software-Produkten sinnvoll, um die damit verbundene jährliche Nutzungserklärung für den jeweiligen Anwendungszweck, Nutzungsumfang und Anwendungsplätzen angemessen nachhalten zu können. Bitte beachten Sie, dass mit der Beantragung einer Affiliate-Lizenz jährliche Berichtspflichten verbunden sind.

Ich leite ein Software-Projekt, das von mehreren unabhängigen Konsortialpartnerinnen und -partnern getragen wird. Müssen alle Beteiligten eine Affiliate-Lizenz erwerben?

Üblicherweise beantragt die langfristige Betreiberin bzw. der langfristige Betreiber einer Software eine Affiliate-Lizenz, die bzw. der Kenntnis über den Umfang der Nutzung und die Anzahl der Anwendungsplätze hat und diese längerfristig auch nachhalten kann. Bei unabhängigen Konsortialpartnerinnen und -partnern sollte daher geprüft werden, wer langfristig als Kontaktperson für SNOMED International bereitstehen kann.

Sofern die Software jeweils in mehreren separaten Instanzen bei den einzelnen Konsortialpartnerinnen und -partnern betrieben werden soll, kann es sinnvoll sein, dass jede Partnerin bzw. jeder Partner langfristig eine separate Affiliate-Lizenz für seine Instanz beantragt. Bitte beachten Sie, dass mit der Beantragung einer Affiliate-Lizenz jährliche Berichtspflichten verbunden sind, die dann von jeder Partnerin und von jedem Partner separat nachgehalten werden müssen.