BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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UMDNS

Gibt es eine Systematik in der Nomenklatur UMDNS?

Jedem Hauptbegriff im UMDNS ist ein Universal Medical Device Code (UMDC) zugeordnet, mit dem der UMDNS-Hauptbegriff eindeutig identifizierbar ist.
Beispiel: Kanüle, Absaugung (10-566)

Diese Kodierung ermöglicht die internationale Anwendung der verschiedenen Übersetzungen der Nomenklatur UMDNS bei der Verschlüsselung von Medizinprodukten. Eine Systematik liegt den Kodes und somit der Nomenklatur UMDNS aber nicht zugrunde. Soweit dem BfArM bekannt, vergibt das ECRI Institute (USA) für die jährlich neu aufgenommenen Nomenklaturbegriffe einen neuen Kode, der in etwa einer fortlaufenden Nummer entspricht. Neu eingestellte Hauptbegriffe erhielten z.B. folgende Kodes:
Luftreinigungsgerät, Hochleistungsfilter, mobil (18-113)
Informationssystem, ambulante Versorgung (18-116)
Informationssystem, Notfallversorgung (18-117)

Ist die deutschsprachige Fassung der Nomenklatur für Medizinprodukte UMDNS ein amtlicher Medizinprodukte-Katalog?

Bei der vom BfArM herausgegebenen deutschen Übersetzung des UMDNS handelt es sich um eine nicht amtliche Nomenklatur für Medizinprodukte. Die internationale Nomenklatur UMDNS ist kein Katalog für Medizinprodukte, da sie auch Produkte und Produktkategorien enthält, die keine Medizinprodukte im Sinne des deutschen Medizinproduktegesetzes sind.

Die Festlegung, ob ein Produkt ein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes ist, erfolgt nicht nach dieser Nomenklatur, sondern nach der Definition gemäß § 3 MPG bzw. Artikel 1 der Richtlinien 90/385/EWG oder 93/42/EWG. Die Europäische Kommission hat folgende interpretatorische Dokumente zur Unterscheidung anderer Produkte von Medizinprodukten herausgegeben:

  • für die Abgrenzung Medizinprodukte - Arzneimittel: MEDDEV 2.1/3
  • für die Abgrenzung Medizinprodukte - Persönliche Schutzausrüstung: MEDDEV 2.1/4

Die deutschsprachige Nomenklatur UMDNS dient dazu, die Produkte, die nach dem europäischen und deutschen Medizinprodukterecht Medizinprodukte sind und in dieser Liste aufgeführt sind, nach dieser Nomenklatur zu benennen und zu verschlüsseln (Quelle: G. Schorn: Medizinprodukte Journal 2 (1997) S. 48).

Worin unterscheiden sich die Versionen 1.0 und 1.1 der deutschen UMDNS-Nomenklatur und welche ist gültig?

Die Version 1.0 (Stand 1996) der deutschsprachigen Fassung der Nomenklatur UMDNS enthält die alphabetische Liste der ca. 5.000 übersetzten Hauptbegriffe des 1996 Product Categories Thesaurus mit zusätzlichen Verweisen. Diese Hauptbegriffe sind derzeit zur Verschlüsselung von Medizinprodukten bei Anzeigen nach §§ 17, 25 und 29 MPG sowie bei Meldungen von Zertifizierungsdaten einzusetzen.

Die erweiterte Version 1.1 (Stand 1998) des deutschsprachigen UMDNS enthält vollständig und unverändert die alphabetische Liste aller deutschen Hauptbegriffe und ihrer Verweise der Version 1.0 und darüber hinaus zusätzlich ca. 13.000 alphabetisch eingeordnete deutsche Synonyme für Bezeichnungen von Medizinprodukten.

Die Version 1.0 ist die weiterhin gültige Liste für die UMDNS-Hauptbegriffe, mit denen Medizinprodukte und Zertifizierungsdaten verschlüsselt werden müssen. Diese gilt also nicht als abgelöst, sondern wird durch die Version 1.1 um weitere Suchmöglichkeiten zum Auffinden eines geeigneten UMDNS-Hauptbegriffes ergänzt. Deshalb ist durch die Einführung der Version 1.1 auch keine Überarbeitung der bisher erfolgten, nach dem MPG vorgeschriebenen Meldungen erforderlich.

Im Medizinprodukte-Informationssystem bleibt derzeit die deutschsprachige Version 1.0 der Nomenklatur UMDNS eingebunden. Zur Unterstützung bei der Verschlüsselung von Medizinprodukten kann die UMDNS-Version 1.1 als Datei heruntergeladen oder als gedruckte Liste hinzugezogen werden.