BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Medizinforschungsgesetz

Umsetzung durch BfArM und Paul-Ehrlich-Institut

Das Medizinforschungsgesetz (MFG) ist am 30.10.2024 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität Deutschlands als Standort für die innovative medizinische Forschung zu erhöhen. Das MFG wird insbesondere den rechtlichen Rahmen für die Durchführung von klinischen Prüfungen verbessern, bürokratische Prozesse und Genehmigungs­verfahren bei klinischen Prüfungen sowie Zulassungs­verfahren vereinfachen und den Zugang zu Forschungsdaten erleichtern.

Rolle der Arzneimittelbehörden im MFG – Enabler und Treiber in der modernen Gesundheitsversorgung

Deutschland nimmt eine herausragende Rolle in der Arzneimittelforschung und -entwicklung ein. Nach Spanien werden hier die meisten multizentrischen klinischen Prüfungen in Europa durchgeführt, was die exponierte Position als bedeutender Standort für die Entwicklung und Herstellung untermauert. Gleichzeitig erleben die Arzneimittel­entwicklung und medizinische Technologie eine rasante Dynamik. Die schnelleren Entwicklungs­zyklen von Arzneimitteln erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschungs­instituten, Unternehmen und Behörden.

Hier setzt das MFG an, um den Pharmastandort Deutschland zukunftsfähig auszubauen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, nehmen in diesem Prozess eine zentrale Rolle ein. Gemeinsam bieten die beiden deutschen Arzneimittel­behörden eine umfassende Beratung der Antragssteller an. Das Paul-Ehrlich-Institut und das BfArM mit ihren komplementären Produkt­zuständigkeiten unterstützen sich und arbeiten gemeinsam daran, die regulatorischen Verfahren für Antragsteller weiter zu beschleunigen.

Die Bundesoberbehörden verstehen sich dabei als Enabler und Treiber einer modernen Gesundheits­versorgung. Dazu gehört eine stärkere Zusammenarbeit, insbesondere durch die zentrale Koordinierung und das Verfahrens­management für Zulassungs­verfahren, Beratungen und Anträge zu klinischen Prüfungen aus dem BfArM heraus. Gemeinsames Ziel ist es, die Verfahren schneller bearbeiten zu können.

Handlungsfelder

Beide Bundesoberbehörden arbeiten aktiv an folgenden zentralen Handlungsfeldern:

Nutzung komplementärer Assessment-Expertisen

Gemeinsam nutzen beide Institute die vorhandenen Bewertungs-Expertisen, um Synergien zu heben. Dies erfolgt unter Wahrung der inhaltlichen und produkt­spezifischen Zuständigkeiten und der anerkannten fachlichen Kompetenzen beider Behörden.

Spezialisierte Ethik-Kommission

Beim BfArM wird die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren, d. h. besonders komplexe oder eilige Verfahren, nach § 41c des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingerichtet.

Spezialisierte Ethik-Kommission

Strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren

Strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren werden in das Genehmigungsverfahren der klinischen Prüfung integriert, sodass die separate Antragseinreichung bei verschiedenen Behörden entfällt. Dies reduziert Kosten- und Zeitaufwände.

Zentrale Koordinierungsstelle

Im BfArM wurde für beide Institute eine zentrale Koordinierungs­stelle mit dem Ziel eingerichtet die Zusammenarbeit beider Bundesoberbehörden bei wissenschaftlichen Beratungen, Zulassungs­verfahren von Arzneimitteln und der Genehmigung klinischer Prüfungen zu koordinieren und zu harmonisieren.

Verkürzte Verfahrenszeiten

Die Institute vereinfachen und beschleunigen die Genehmigungsverfahren mononationaler klinischer Prüfungen.

Klinische Prüfung - Genehmigungsverfahren

Gemeinsames Widerspruchsportal

Sofern gegen einen vom BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut erlassenen Bescheid Widerspruch erhoben werden soll, kann dieser seit dem 24.02.2025 auch elektronisch über das gemeinsame Widerspruchsportal übermittelt werden.

Gemeinsame Bekanntmachungen

Die am 16. April 2025 veröffentlichte Gemeinsame Bekanntmachung von BfArM und PEI ersetzt die 2. Bekanntmachung über die Anzeige von Variations für rein nationale Zulassungen gemäß Kapitel IIa der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 ab dem 04 August 2013, die gemäß § 77 AMG in die Zuständigkeit des BfArM fallen vom 15. Juli 2016 und berücksichtigt die Änderungen der Variation Regulation (Verordnung (EG) Nr. 1234/2008) durch das Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1701 der Kommission.

Das Medizinforschungs­gesetz ist ein entscheidender Schritt, um die medizinische Forschung voranzubringen und den Standort Deutschland zu stärken. Wir als Bundesober­behörden sehen uns hierbei ganz klar als Enabler und Treiber. Gemeinsam arbeiten wir daran, den Weg der Antragssteller effizienter zu gestalten und schaffen damit gute Rahmen­bedingungen für innovative medizinische Forschung.

Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM

Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM

Als Bundesober­behörden mit unterschiedlichen Produkt­zuständigkeiten und -expertisen – das BfArM für chemische Arzneimittel und das Paul-Ehrlich-Institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel – ergänzen wir uns im Rahmen des Medizinforschungs­gesetzes, unterstützen uns gegenseitig und nutzen Synergieeffekte. Pharmazeutische Unternehmen sowie akademische Arzneimittel­entwickler profitieren davon, indem ihnen über einen zentralen Zugang spezialisierte wissenschaftliche Beratungs­angebote, effiziente Genehmigungs­verfahren für klinische Prüfungen sowie optimierte Zulassungswege zur Verfügung stehen. Die enge Zusammenarbeit unserer Arzneimittel­institute schafft verlässliche Voraussetzungen für innovative Arzneimittel­entwicklungen und stärkt den Pharmastandort Deutschland.

Apl. Prof. Dr. Stefan Vieths, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts

Apl. Prof. Dr. Stefan Vieths, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)

Das Paul-Ehrlich-Institut und das BfArM werden die Umsetzung und Implementierung der beschriebenen Maßnahmen im Sinne eines attraktiven Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland intensiv evaluieren. Beide Bundesoberbehörden arbeiten außerdem daran, die enge Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern, um weitere Synergiepotenziale zu heben.

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