Anzeige von Leistungsstudien, die therapiebegleitende Diagnostika, bei denen nur Restproben verwendet werden, einbeziehenAnzeige von Leistungsstudien CDx-Diagnostika mit Restproben
Leistungsstudien, die therapiebegleitende Diagnostika (Companion Diagnostics, CDx) einbeziehen, bei denen nur Restproben verwendet werden, müssen gemäß Artikel 58 Absatz 2 Satz 2 und 3 IVDR, sowie § 31b MPDG der zuständigen Bundesoberbehörde angezeigt werden.
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