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Einklemmungen bei Kranken- und Pflegebetten von 2004 bis 2007 (Stand 12.12.2007)


Referenz-Nr.: 9113/2007


Das BfArM hat die Vorkommnismeldungen der letzten vier Jahre in Zusammenhang mit Einklemmungen von Körperteilen im Bereich der Liegeflächen und Seitengitter von Kranken- und Pflegebetten ausgewertet.


Übersicht

Von 2004 bis 2007 gingen bei uns insgesamt 26 derartige Meldungen ein.
Die Verteilung auf die einzelnen Jahre stellt sich wie folgt dar:

Jahr Anzahl der Meldungen
2004 12
2005 6
2006 3
2007 5



Quelle der Meldungen

Die Erstmeldungen stammten zum Großteil von Anwendern und Betreibern des Bettes, wie z. B. Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser (15 Meldungen).
Weitere Meldequellen sind andere Behörden (4 Meldungen), die Hersteller des Produktes (3 Meldungen), Sanitätshäuser (3 Meldungen) sowie eine Meldung durch den behandelnden Arzt des betroffenen Patienten.


Inhalt der Meldung

In 19 Fällen wurde über Einklemmung Kopf oder Rumpf berichtet. 6 Fälle betrafen die Einklemmung von Extremitäten. Weiterhin erreichte uns eine Meldung über eine Gefahrenstelle am Bett, ohne dass es dort bislang zu einem Unfall kam.


Folgen der Unfälle

Von den eingegangenen Meldungen über Unfälle hatten 16 tödliche Folgen und in zwei Fällen lagen schwere Verletzungen, wie z. B. eine Fraktur, vor. Todesfälle und schwere Verletzungen traten durchweg in Zusammenhang mit der Einklemmung von Kopf oder Rumpf auf. Weiterhin wurden 5 leichte Verletzungen (z. B. Prellungen) gemeldet, die alle die Einklemmung von Extremitäten betrafen.
In zwei Fällen blieben die Unfälle ohne Folgen und eine Meldung stand nicht in Zusammenhang mit einem konkreten Unfall.


Einklemmstelle

Die Stelle zwischen Liegefläche und unterem Holm war mit 12 Vorkommnissen der am häufigsten betroffene Bereich. Weitere Einklemmstellen waren Griffmulden am Gitter (4 Meldungen), die Öffnung zwischen waagerechten Holmen (3 Meldungen), der Bereich von Gitterteilungen (ebenfalls 3 Meldungen) sowie 4 weitere, jeweils unterschiedliche Stellen im Bereich der Liegefläche: Ein Handgriff am Lattenrost, der Bereich von Kopf- und Fußblende sowie ein Fall unter Beteiligung einer Einsteckscheibe zum Schließen der Gitterteilung.


Bemaßung der Einklemmstelle

Die Maße der Einklemmstelle entsprachen in 9 Fällen den aktuellen Vorgaben der Norm. Hiervon sind 5 Fälle mit Extremitäteneinklemmung und 4 Fälle mit Einklemmung von Kopf oder Rumpf betroffen.
Die Einklemmung von Extremitäten ist prinzipiell auch bei normkonform gestalteten Spaltmaßen möglich. Das Gefährdungspotential für Patienten ist nach unserer Datenlage jedoch nicht mit der Einklemmung von Kopf oder Rumpf vergleichbar. Hierzu ist anzumerken, dass auch normkonforme Seitengitter einen Patienten nicht am Versuch hindern können, das Bett mit Gewalt über oder durch das Gitter zu verlassen. Für bestimmte Patienten - z. B. auch bei schlanker oder kleiner Statur - sind Seitengitter daher verstärkt mit Risiken verbunden. Grundsätzlich ist stets zu prüfen, ob ein Anbringen der Bettgitter indiziert ist. In 15 Fällen war die Bemaßung der Einklemmstelle oder die Einstellung des Bettes derart, dass die zulässigen Maße überschritten wurden. In zwei Fällen ist das Maß der Einklemmstelle nicht bekannt.


Fazit

Auffällig ist die hohe Fallzahl 2004 im Vergleich zu den Folgejahren, insbesondere zu dem Jahr 2006. Dies ist zudem vor dem Hintergrund der steigenden Gesamtzahl an Meldungen zu sehen (etwa 10% Steigerung pro Jahr). Eine schlüssige Erklärung dieser Entwicklung kann nicht gegeben werden. Mögliche Diskussionspunkte wären die allmähliche Durchsetzung der 2001 empfohlenen Maßnahmen sowie das allmähliche Verschwinden von Produkten älterer Bauart vom Markt.

Die am häufigsten genannte Einklemmstelle findet sich zwischen der Liegefläche (Matratze und Bettrahmen) und dem darüber liegenden Seitengitterholm. Im Vergleich zu einer älteren Auswertung (unter der Rubrik „wissenschaftliche Aufarbeitung“, 22.10.2004) fallen inzwischen auch zusätzliche Einklemmstellen auf, wie Griffmulden, Einsteckscheiben und Kopf- bzw. Fußblenden. Ggf. besteht ein Zusammenhang mit Neuentwicklungen und evtl. vermehrter Nutzung von Zubehör.

In über der Hälfte der Fälle waren die aktuellen Anforderungen an die Einklemmstelle nicht erfüllt. Auch wenn normkonforme Seitengitter schwerwiegende Unfälle nicht in jedem Fall verhindern können, sollten nach unserer Auffassung zumindest die in den Normen EN 1970 (2000) - bzw. EN 60601-2-38 (1996) - formulierten Mindestanforderungen erfüllt sein. In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals auf die Mitteilung der Obersten Landesbehörden aus dem Jahre 2001:


Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:


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