Behörden und Ethik-Kommissionen
Im Rahmen der Anzeige-, Melde- und Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika sind gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz in Deutschland verschiedene Bundes- und Landesbehörden sowie weitere Institutionen zu beteiligen.
Behörden und Ethik-Kommissionen
Die Ethik-Kommissionen mit Zuständigkeiten für Arzneimittel finden Sie unter Arzneimittel - Ethik-Kommissionen.
Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit
Bekanntmachung gemäß § 12 der Medizinprodukte-Anwendermelde-und Informationsverordnung (MPAMIV)
Weitere Institutionen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Für Hersteller und deren Bevollmächtigte, die ihre Produkte in anderen EWR-Mitgliedstaaten anzeigen möchten, stellt die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei der Europäischen Kommission eine Liste mit Adress- und Kontaktdaten der Zuständigen Institutionen zur Verfügung.
Benannte Stellen sind staatlich autorisierte Stellen, die - abhängig von der Risikoklasse der Medizinprodukte - Prüfungen und Bewertungen im Rahmen der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung durchführen und deren Korrektheit nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben bescheinigen. Einen Überblick erhalten Sie hier: Benannte Stellen