BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Gesetzliche Grundlagen und Definitionen zur Meldung von Vorkommnissen

Was ist ein Vorkommnis? (Art. 2 Nr. 64 Verordnung (EU) 2017/745 (MDR))

"Vorkommnis" bezeichnet eine Fehlfunktion oder Verschlechterung der Eigenschaften oder Leistung eines bereits auf dem Markt bereitgestellten Produkts, einschließlich Anwendungsfehlern aufgrund ergonomischer Merkmale, sowie eine Unzulänglichkeit der vom Hersteller bereitgestellten Informationen oder eine unerwünschte Nebenwirkung.

Was ist ein schwerwiegendes Vorkommnis? (Art. 2 Nr. 65 Verordnung (EU) 2017/745 (MDR))

"Schwerwiegendes Vorkommnis" bezeichnet ein Vorkommnis, das direkt oder indirekt eine der nachstehenden Folgen hatte, hätte haben können oder haben könnte:

  • (a) den Tod eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person,
  • (b) die vorübergehende oder dauerhafte schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, Anwenders oder anderer Personen,
  • (c) eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit.

Was ist ein mutmaßliches schwerwiegendes Vorkommnis? (§ 2 Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV))

Ergänzend zu Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/745 bezeichnet im Sinne dieser Rechtsverordnung der Ausdruck "mutmaßliches schwerwiegendes Vorkommnis" ein Vorkommnis, bei dem nicht ausgeschlossen ist, dass es auf einer unerwünschten Nebenwirkung eines Produktes, auf einer Fehlfunktion, einer Verschlechterung der Eigenschaften oder der Leistung eines Produktes, einschließlich Anwendungsfehlern aufgrund ergonomischer Merkmale oder einer Unzulänglichkeit der vom Hersteller bereitgestellten Informationen beruht und das direkt oder indirekt eine der nachstehenden Folgen hatte oder hätte haben können:

  1. den Tod eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person,
  2. die vorübergehende oder dauerhafte schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person oder
  3. eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit.