BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Nebenwirkungen melden

Das Bundes-Institut für Arznei-Mittel und Medizin-Produkte hat ein sehr wichtiges Ziel.
Das Bundes-Institut für Arznei-Mittel und Medizin-Produkte wird BfArM abgekürzt.
Das BfArM möchte Medikamente sicherer machen.
Und mit sicheren Medikamenten Patienten und Patientinnen schützen.
Medikamente nennt man auch Arznei-Mittel.
Arznei-Mittel können auch Risiken haben.
Deshalb sind gute Informationen zu jedem Arznei-Mittel besonders wichtig.
Nur dann kann das BfArM die Risiken von Arznei-Mitteln richtig beurteilen.

In Deutschland gibt es ein Arznei-Mittel-Gesetz.
In dem Arznei-Mittel-Gesetz steht eine sehr wichtige Regel.
Zu jedem Arznei-Mittel müssen alle Erkenntnisse gesammelt werden.
Die Erkenntnisse müssen dann sehr genau ausgewertet werden.
Das ist wichtig für die Sicherheit von Arznei-Mitteln.
Um diese Aufgabe kümmert sich das BfArM.
Und das Paul-Ehrlich-Institut.

Manchmal haben Arznei-Mittel nicht erwünschte Wirkungen.
Nicht erwünschte Wirkungen nennt man auch Neben-Wirkungen.
Medikamente werden vor der Zulassung auf Neben-Wirkungen geprüft.
Zulassung bedeutet:
Der Verkauf von einem Medikament wird erlaubt.
Vor der Zulassung wird jedes Arznei-Mittel sehr genau untersucht.
Bei der Prüfung kann aber nicht jede Neben-Wirkung erkannt werden.
Manchmal kommt es bei Arznei-Mitteln zu sehr seltenen Neben-Wirkungen.
Die können bei der Prüfung vor der Zulassung nicht immer erkannt werden.
Das gilt auch für Wechsel-Wirkungen.
Eine Wechsel-Wirkung ist eine veränderte Wirkung von einem Arznei-Mittel durch die Einnahme weiterer Arznei-Mittel.

Bei der Prüfung helfen nur wenige Menschen mit.
Deshalb können solche Risiken nicht immer frühzeitig erkannt werden.
Umso wichtiger ist die begleitende Auswertung von neuen Erkenntnissen zu den Arznei-Mitteln.
Und die Meldung von dem Verdacht von Neben-Wirkungen von einem Arznei-Mittel.
Das ist ein wichtiger Beitrag zu der Arznei-Mittel-Sicherheit.
Die Anmeldung von Verdachts-Fällen von Neben-Wirkungen von Arznei-Mittel ist wichtig für die Arznei-Mittel-Sicherheit.
Mit der Anmeldung von Verdachts-Fällen hilft man auch anderen Patienten und Patientinnen.
Die Verdachts-Fälle müssen direkt an die Behörden gemeldet werden.
Für die Meldung von Verdachts-Fällen gibt es eine Internet-Seite:
www.nebenwirkungen.bund.de
Die Meldung erhält dann das BfArM.
Und das Paul-Ehrlich-Institut.

Die Meldung von Verdachts-Fällen hilft mehr Informationen zu Arznei-Mitteln zu sammeln.
Dadurch werden die Arznei-Mittel in ihrer Benutzung für alle Menschen sicherer.
Arznei-Mittel werden zu der Verbesserung einer Krankheit genutzt.
Oft werden aber die Reaktionen von Arznei-Mitteln als eine Reaktion der Krankheit vermutet.
Dadurch werden viele Verdachts-Fälle von Neben-Wirkungen nicht erkannt.
Deshalb sollte immer der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin über die Verdachts-Fälle von Neben-Wirkungen informiert werden.
Die Wichtigkeit von der Anmeldung von Verdachts-Fällen gilt auch für Fach-Leute von der Medizin.
Das Risiko von einem Arznei-Mittel kann nur durch eine schnelle Meldung an die Behörden verbessert werden.
Die Meldungen bekommen dann die Fach-Leute für die Sicherheit von Arznei-Mitteln in Deutschland.
Zudem werden die Informationen in der Daten-Bank von Europa für Arznei-Mittel-Neben-Wirkungen gemeldet.
Eine Daten-Bank ist eine digitale Informations-Sammlung zu einem bestimmten Thema.
Die Daten-Bank zu den Arznei-Mittel-Neben-Wirkungen ist eine sehr große Sammlung zu allen wichtigen Arznei-Mitteln in ganz Europa.
Die Daten-Bank beachtet alle Regeln zu dem Daten-Schutz.