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Bekanntmachung für Zulassungen bzw. Registrierungen, für die auf Antrag des Zulassungsinhabers das Ruhen der Zulassung bzw. die befristete Löschung wegen fehlenden Nachweises der pharmazeutischen Qualität oder aufgrund der FCKW-Verbots-Verordnung angeordnet wurde

vom 29. April 2008

Bekanntmachung für Zulassungen bzw. Registrierungen, für die auf Antrag des Zulassungsinhabers das Ruhen der Zulassung bzw. die befristete Löschung wegen fehlenden Nachweises der pharmazeutischen Qualität oder aufgrund der FCKW-Verbots-Verordnung angeordnet wurde , Veröffentlicht am PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei