Bekanntmachung für Zulassungen bzw. Registrierungen, für die auf Antrag des Zulassungsinhabers das Ruhen der Zulassung bzw. die befristete Löschung wegen fehlenden Nachweises der pharmazeutischen Qualität oder aufgrund der FCKW-Verbots-Verordnung angeordnet wurde
29.04.2008
vom 29. April 2008