Bekanntmachung der Aufhebung von Allgemeinverfügungen des Bundesgesundheitsamtes (Anordnung einer Auflage nach § 28 des Arzneimittelgesetzes - kindergesicherte Verpackungen für Arzneimittel) vom 01.12.2020
06.01.2021
Mit der Bekanntmachung werden die Maßnahmen für die Verwendung kindergesicherter Verpackungen für Arzneimittel aufgehoben.