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Bekanntmachung der Aufhebung von Allgemeinverfügungen des Bundesgesundheitsamtes (Anordnung einer Auflage nach § 28 des Arzneimittelgesetzes - kindergesicherte Verpackungen für Arzneimittel) vom 01.12.2020

Mit der Bekanntmachung werden die Maßnahmen für die Verwendung kindergesicherter Verpackungen für Arzneimittel aufgehoben.

Bekanntmachung der Aufhebung von Allgemeinverfügungen des Bundesgesundheitsamtes (Anordnung einer Auflage nach § 28 des Arzneimittelgesetzes - kindergesicherte Verpackungen für Arzneimittel) vom 01.12.2020 , Veröffentlicht am PDF, 277KB, Datei ist nicht barrierefrei