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Abb. T-Rezept mit Aktualisierung

Hinweis für das Rezept: Der Verordner muss den Satzteil  „..sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels…“ bei jeder Verschreibung immer streichen
Abb. T-Rezept mit Aktualisierung Quelle: BfArM