Anlage 2 – Gebrauchsinformation der zum Inverkehrbringen gestatteten Ware
28.03.2023
Anlage zur Gestattung nach § 4 Absatz 5 MedBVSV zur Einfuhr und Inverkehrbringung von Cefadroxil
Anlage 2 – Gebrauchsinformation der zum Inverkehrbringen gestatteten Ware