BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Anlage 2 – Gebrauchsinformation der zum Inverkehrbringen gestatteten Ware

Anlage zur Gestattung nach § 4 Absatz 5 MedBVSV zur Einfuhr und Inverkehrbringung von Cefadroxil

Anlage 2 – Gebrauchsinformation der zum Inverkehrbringen gestatteten Ware PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei