BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Anlage - Fachinformation - in niederländischer, kroatischer und englischer Aufmachung

Anlage zu Erteilung einer Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz – Einfuhr und Inverkehrbringen von Dobutamin-hameln 5 mg/ml und Dobutamin-hameln 12,5 mg/ml

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