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Gestattung gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 5 MedBVSV - Alteplase 50 mg

Das BfArM gestattet gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 5 MedBVSV die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Alteplase 50 mg. Die Gestattung ist befristet bis zum 31.12.2023.

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