Gestattung gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 5 MedBVSV - Alteplase 50 mg
06.04.2023
Das BfArM gestattet gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 5 MedBVSV die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Alteplase 50 mg. Die Gestattung ist befristet bis zum 31.12.2023.
Gestattung gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 5 MedBVSV - Alteplase 50 mg