BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Downloadbedingungen

Downloadbedingungen für die deutschsprachige Fassung der ICD-9

Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese umfassen:

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang

Bei den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen amtlichen Ausgaben der ICD-9 handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

  1. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesen Werken.
  2. Wollen Sie die Daten auszugsweise oder vollständig an Dritte weitergeben (vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen, und Sie verpflichten sich, diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:

    1. Bei der auszugsweisen oder vollständigen Weitergabe der Daten an Dritte sind Änderungen der inhaltlichen Struktur und Normierung der ICD-9 nicht gestattet.
    2. Die Werke dürfen keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich werbende Hinweise auf (verlags-)eigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht innerhalb des Klassifikationstextes stehen.
    3. Die Entfernung eines eventuell in den Dateien vorhandenen Wasserzeichens ist unzulässig.
    4. Bei der Erstellung von Druckwerken, die die gesamte ICD-9 umfassen, sind auf der Rückseite der Titelblätter die im Anhang zu den Downloadbedingungen für die ICD-9 aufgeführten Texte und Angaben aufzunehmen. Hinsichtlich der Gestaltung der Titelblatt-Vorderseiten und der Buchumschläge ist eine Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich.
    5. In jedes maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen: Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der gelieferten Werke entstehen, haftet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
  2. Sie stellen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung und Weitergabe von vom Format abgeleiteten Mehrwertprodukten nach § 1 Abs. 2 dieses Vertrages verletzen.