BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Arzneipflanzen in Lebensmitteln: Stofflisten erleichtern Beurteilung
BfArM und BVL veröffentlichen ersten Entwurf zur Kommentierung

Pressemitteilung 10/10

Nummer 10/10 vom 09.09.2010

Vertreter von Bund und Bundesländern erstellen derzeit Stofflisten, die Behörden, Lebensmittelunternehmern und Verbrauchern die Beurteilung von Stoffen, welche als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten auf den Markt kommen, erleichtern sollen. Einen ersten Entwurf der Stoffliste „Pflanzen und Pflanzenteile“ haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf ihren Internetseiten zur Kommentierung veröffentlicht.

Zunehmend werden Produkte in Verkehr gebracht, welche Pflanzen und Pflanzenteile oder Zubereitungen daraus enthalten, die bislang nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verwendet wurden. Dabei kann es sich um typische Arzneipflanzen wie beispielsweise Ginkgo und Ginseng oder in Deutschland eher unbekannte Pflanzen handeln. Für Behörden, Lebensmittelunternehmer sowie Verbraucherinnen und Verbraucher stellt sich bei entsprechenden Produkten immer wieder die Frage, ob diese in Deutschland verkehrsfähig sind. BfArM und BVL erarbeiten deshalb gemeinsam mit Vertretern der Bundesländer und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Stofflisten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern, Behörden und Lebensmittelunternehmern als Orientierungshilfen dienen können.

Bei der jetzt veröffentlichten Stoffliste „Pflanzen und Pflanzenteile“ handelt es sich um einen Entwurf. Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können diesen noch bis Ende September kommentieren. Die Stoffliste ist für eine Fortschreibung offen, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Entwicklungen des Lebensmittelmarktes Rechnung zu tragen. Der Entwurf der Stoffliste „Pflanzen und Pflanzenteile“ kann auf den Seiten www.bfarm.de und www.bvl.bund.de eingesehen werden.