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Bockshornkleesamen als Arzneimittel: BfArM veranlasst Rückruf bestimmter Chargen wegen möglicher EHEC-Kontamination

Pressemitteilung 7/11

Nummer 7/11 vom 08.07.2011

Bockshornkleesamen als Arzneimittel: BfArM veranlasst Rückruf bestimmter Chargen wegen möglicher EHEC-Kontamination

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat gestern die Landesbehörden aufgefordert, Wirkstoffe und Arzneimittel, die Bockshornkleesamen enthalten, der im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurde, vom Markt zu nehmen.

Grund für diese Risikoabwehrmaßnahme nach § 69 Arzneimittelgesetz ist der aktuelle Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission (Aktenzeichen K(2011) 5000). Dieser verpflichtet alle Mitgliedsstaaten dazu, bestimmte Chargen mit Bockshornkleesamen vom EU-Markt zu nehmen, die im entsprechenden Zeitraum aus Ägypten eingeführt wurden. Der Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten ist zunächst verboten.

Bockshornkleesamen wird u.a. als pflanzliches Magen-Darm-Mittel verwendet. Patienten nehmen dazu mehrmals täglich zerkleinerte Bockshornsamen mit Flüssigkeit ein. Chargen von aus Ägypten stammenden Bockshornkleesamen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit für die EHEC O104:H4-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verantwortlich. Dies hatten epidemiologische Untersuchungen sowie die Rück- und Vorwärtsverfolgung von Samenlieferungen durch die deutsche EHEC-Task Force ergeben.