BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Lebensmittel oder Arzneimittel?
BfArM und BVL stärken ihre Kompetenz in Abgrenzungsfragen
Wissenschaftler zur Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission aufgerufen

Pressemitteilung 4/12

Nummer 4/12 vom 15.05.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wollen eine Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, einrichten. Dem Gremium sollen auch externe Experten angehören. Die beiden Behörden rufen daher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Pharmazie, Medizin, Lebensmittelchemie, Chemie, Biologie, Biotechnologie und Rechtswissenschaften zur Mitarbeit in der Kommission auf.

Derzeit entwickeln Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel eine große Dynamik. Zunehmend werden Stoffe darin verwendet, die bislang lediglich als Arzneimittel bekannt waren. Die Gemeinsame Expertenkommission tritt an, diese Entwicklung fachlich-wissenschaftlich zu reflektieren und der Politik und den Risikomanagern Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Die Gemeinsame Expertenkommmission des BVL und des BfArM soll als anerkanntes unabhängiges Gremium mit hoher fachlicher und wissenschaftlicher Autorität Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume und Stellungnahmen erarbeiten. Die zu erarbeitenden Gutachten werden mit einer Empfehlung schließen, ob ein Stoff als Lebensmittel verkehrsfähig ist. Somit wird die Gemeinsame Expertenkommmission einen aktiven Beitrag zur Risikoeinschätzung von so genannten Borderline-Produkten und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten.

Aufruf zur Mitarbeit
Das BVL und das BfArM werden für die Kommission jeweils ein Mitglied ohne Stimmrecht benennen, die Geschäftsstelle der Kommission leiten sowie das Fachwissen der beiden Häuser in die Kommissionsarbeit einbringen. Neben den von den Bundesländern und vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu entsendenden Sachverständigen wird die Kommission mit sechs behördenexternen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Forschung und Lehre aus den Bereichen Pharmazie, Medizin, Lebensmittelchemie, Chemie, Biologie, Biotechnologie und Rechtswissenschaften über ein Ausschreibungsverfahren besetzt.

Expertinnen und Experten, die über fundierte Fachkenntnisse auf den Gebieten der Toxikologie, Pharmakologie, pharmazeutischen Biologie, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik, Arzneimittelsicherheit oder Ernährungsmedizin, über Produktkenntnisse im Lebensmittelbereich sowie über Kenntnisse zum Lebensmittel- und Arzneimittelrecht verfügen, können sich bis zum 16. Juli 2012 für die Mitarbeit in der Expertenkommission beim BVL bewerben.

Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden weitere Informationen und entsprechende Bewerbungsformulare auf den Internetseiten des BVL und des BfArM.

www.bvl.bund.de/expertenkommission
www.bfarm.de/expertenkommission

Hintergrundinformationen:
Aufgabe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, die Risikoüberwachung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Im BfArM arbeiten daran rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, Juristen, technische Assistenten und Verwaltungs-angestellte.
Schwerpunkt der Arbeit des BfArM ist die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Dabei wird der gesundheitliche Nutzen, also Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität geprüft.
Wenn Arzneimittel nach der Zulassung in den Verkehr gebracht und von vielen Patientinnen und Patienten angewendet werden, können Nebenwirkungen auftreten, die zuvor im Rahmen klinischer Studien nicht immer erkannt werden können. Das BfArM bewertet solche unerwünschten Arznei-mittelwirkungen und trifft wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten. Als selbstständige Bundesoberbehörde gehört das BfArM zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der EU setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein.