BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Bundesopiumstelle gibt ab 4. März 2013 neues BtM-Rezept aus.
Alte Rezepte bleiben noch bis Ende 2014 gültig.

Pressemitteilung 02/13

Nummer 02/13 vom 19.02.2013

Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt ab 4.3.2013 neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) aus. Die alten Rezepte behalten noch bis zum 31.12.2014 ihre Gültigkeit und sollten weiterverwendet werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind. Ärztinnen und Ärzte sollten die alten Rezepte daher nicht an die Bundesopiumstelle zurücksenden. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht. Die neuen BtM-Rezepte werden jedoch weitgehend an das aktuelle Muster 16 (Muster für das „Kassenrezept“) angepasst. Sie tragen zudem eine deutlich sichtbare, fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer. Die Zuordnung der BtM-Rezepte zum verschreibenden Arzt erfolgt in Zukunft ausschließlich über diese Rezeptnummer. Mit neu eingefügten Sicherheitsmerkmalen gewährleistet das BtM-Rezept jetzt eine noch höhere Fälschungssicherheit.

Die Bundesopiumstelle stellt den verschreibenden Ärzten jährlich ca. 12 Millionen Betäubungsmittelrezepte schnell und kostenlos zur Verfügung. Sie dienen der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die auf Betäubungsmittel, wie z.B. starke Schmerzmittel, angewiesen sind. Auch in Zukunft wird die Bundesopiumstelle die Rezepte kostenlos zur Verfügung stellen. Weiterführende Informationen zum neuen BtM-Rezept, inklusive einer detaillierten Beschreibung der Sicherheitsmerkmale, hat das BfArM im Internet zusammengestellt: www.bfarm.de/btm-rezept