BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Neue Berufungsperiode der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen hat begonnen

Nummer 11/15 vom 02.07.2015

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rufen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Pharmazie, Medizin (insbesondere Ernährungsmedizin), Lebensmittelchemie, Chemie, Biologie, Pharmakologie, Toxikologie, Biotechnologie und Rechtswissenschaften auf, sich in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden, zu engagieren.
Interessierte Expertinnen und Experten können sich dazu bis zum 15. August 2015 bewerben. Das entsprechende Formular befindet sich unter:
www.bvl.bund.de/Bewerbungsformular

Die Gemeinsame Expertenkommission wurde Anfang 2013 ins Leben gerufen. Die erste Amtsperiode endet damit am 28. Januar 2016. Die Aktualität von Einstufungsfragen hat jedoch nicht abgenommen. Weiterhin werden Stoffe in Lebensmitteln (z.B. Nahrungsergänzungsmittel oder angereicherte Lebensmittel) verwendet, die bislang nur in Arzneimitteln bekannt oder in Lebensmitteln gänzlich unbekannt waren. Seitens der Behörden bestehen jedoch häufig Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.

Die Gemeinsame Expertenkommission leistet daher mit ihrer Arbeit einen aktiven Beitrag zur Risikoeinschätzung von sogenannten Borderline-Stoffen und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Dabei ist das Ziel dieser Expertenkommission, als anerkanntes, unabhängiges Gremium mit hoher fachlicher und wissenschaftlicher Autorität unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben, Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume und Stellungnahmen zu erarbeiten. Die Gutachten schließen mit einer Empfehlung, ob ein Stoff als Lebensmittel verkehrsfähig ist.

Das BVL und das BfArM werden für die Kommission jeweils ein Mitglied ohne Stimmrecht benennen, die Geschäftsstelle der Kommission leiten sowie das Fachwissen beider Häuser in die Kommissionsarbeit einbringen. Neben den von den Bundesländern und vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu entsendenden Sachverständigen wird die Kommission mit sechs behördenexternen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Forschung und Lehre über ein Ausschreibungsverfahren besetzt.

Hintergrundinformationen:

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Im BfArM arbeiten rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter. Schwerpunkt der Arbeit des BfArM ist die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Dabei wird der gesundheitliche Nutzen, also Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität geprüft. Des Weiteren ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit und von Arzneimitteln, die Risikoüberwachung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs Aufgabe des BfArM
Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bfarm.de/expertenkommission